Glossar

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Venture-Capital

Unter dem Begriff Venture-Capital (Risikokapital, Wagniskapital) fasst man einen Teilbereich des Private-Equity-Geschäfts zusammen. Bei Venture-Capital handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Kapitalbeteiligung an jungen, innovativen, nicht börsennotierten Unternehmen.

Verrentungssatz

Rentenanwartschaft in Prozent des Beitrags. Der Verrentungssatz gibt an, wie hoch die Rentenanwartschaft ist, die für einen bestimmten Beitrag erworben wird. Er bestimmt somit wesentlich die Rentenhöhe und hängt vom Geburtsjahrgang und vom Lebensalter ab, in dem der Beitrag entrichtet wird. Mit zunehmendem Alter fallen die Verrentungssätze, hauptsächlich weil sich mit zunehmendem Alter die Zinswirkung bis zum Renteneintritt abschwächt. Die Verrentungssätze für das jeweilige Alter (= Kalenderjahr minus Geburtsjahr) und den jeweiligen Geburtsjahrgang sind der Satzung als Tabelle 1 („Verrentungssatztabelle“) angehängt. Für die Geburtsjahre 1947 bis 1963 ist die Verrentungstabelle nach Geburtsjahren differenziert. Dies geht auf die stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters vom 65. auf das 67. Lebensjahr zurück. 

Verrentungstabelle

Die Verrentungstabellen beruhen auf verschiedenen versicherungsmathematischen Annahmen, sogenannten Rechnungsgrundlagen. Eine dieser Rechnungsgrundlagen ist der Rechnungszins. Ist der in die Verrentungstabelle einkalkulierte Rechnungszins langfristig am Kapitalmarkt nicht mehr realisierbar, bedarf es einer Absenkung des Rechnungszinses und damit einer Anpassung der Verrentungstabelle, um die langfristige Deckung aller Anwartschaften sicherzustellen.

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Siehe: Aufsicht

Versicherungsmathematik

Ein Teilgebiet der Mathematik, das sich hauptsächlich mit der mathematischen Modellierung sowie der statistischen Schätzung der versicherten Risiken (z. B. Risiko der Berufsunfähigkeit, Sterblichkeitsrisiko) und der Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen beschäftigt.

Versicherungstechnisches Alter

In der Regel werden die Ausscheidewahrscheinlichkeiten als einjährige Ausscheidewahrscheinlichkeiten angegeben, d. h. als Wahrscheinlichkeit eines genau x-jährigen innerhalb eines Jahres mit einer bestimmten Ausscheideursache (z. B. Erreichen der Altersgrenze) aus dem Bestand auszuscheiden.

Versorgungsabschlag

Begriff des Beamtenversorgungsrechtes: Prozentuale Minderung des Ruhegehaltes bei einem Ruhestandsbeginn vor der gesetzlichen Altersgrenze.

Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB)

Seit 1925 leistet die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen für alle künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Theater eine zur gesetzlichen Rentenversicherung zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeitsund Hinterbliebenenversorgung. Unterschieden wird hier in Mitglieder und Versicherte. Mitglieder sind alle Theaterunternehmer in Deutschland, die Bühnenkünstler beschäftigen. Versicherte sind alle angestellten Bühnenkünstler. Sollte ein Bühnenkünstler längere Zeit kein festes Engagement an einem Theater besitzen, kann die Versicherung durch eine freiwillige Zahlung (mindestens 12,50 Euro monatlich) weiter bestehen bleiben. So entstehen keine Nachteile oder Lücken in der Versicherung. Das Versorgungswerk wird im Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Finanziert werden die Leistungen aus den Beiträgen der Versicherten und ihrer Arbeitgeber sowie aus den Erträgen der Vermögensanlagen. Die für den einzelnen Versicherten entrichteten Beiträge dienen zur Ansparung seines Ruhegeldes. Über den Verwaltungsrat haben die Mitglieder unmittelbar einen bestimmenden Einfluss auf die Versorgungsanstalt. Der Verwaltungsrat setzt sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Er hat insbesondere das Satzungsgebungsrecht und gestaltet die Richtlinien der Versorgungspolitik. Außerdem beschließt er über die Wirtschaftsplanung und nimmt die Jahresrechnung ab.

Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VddKO)

Seit 1938 leistet die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester für alle Musikerinnen und Musiker bei Kulturorchestern eine zur gesetzlichen Rentenversicherung zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Unterschieden wird hier in Mitglieder und Versicherte. Mitglieder sind alle Kulturorchester in Deutschland, die Musiker beschäftigen. Versicherte sind alle angestellten Musikerinnen und Musiker. Sollte ein Musiker längere Zeit kein feste Engagement an einem Theater besitzen, kann die Versicherung durch eine freiwillige Zahlung weiter bestehen bleiben. So entstehen keine Nachteile oder Lücken in der Versicherung. Das Versorgungswerk wird im Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Finanziert werden die Leistungen aus den Beiträgen der Versicherten und ihrer Arbeitgeber sowie aus den Erträgen der Vermögensanlagen. Die für den einzelnen Versicherten entrichteten Beiträge dienen zur Ansparung seines Ruhegeldes. Über den Verwaltungsrat haben die Mitglieder unmittelbar einen bestimmenden Einfluss auf die Versorgungsanstalt. Der Verwaltungsrat setzt sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Er hat insbesondere das Satzungsgebungsrecht und gestaltet die Richtlinien der Versorgungspolitik. Außerdem beschließt er über die Wirtschaftsplanung und nimmt die Jahresrechnung ab.

Versorgungsausgleich

Im Scheidungsfall wendet sich das zuständige Familiengericht an das Versorgungswerk und fordert eine Berechnung der ehezeitlichen Rentenanwartschaften an. Das Familiengericht erstellt eine Abrechnung aller während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften in den beteiligten Versorgungswerken und Rentenversicherungsträgern. Der Ehepartner mit den höheren Anwartschaften ist ausgleichspflichtig und hat dem anderen Ehegatten jeweils die Hälfte des Differenzbetrags auszugleichen. Gleiches gilt auch bei der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Seit 1. September 2009 erfolgt grundsätzlich eine Teilung der ehezeitlich erworbenen Anrechte innerhalb der jeweiligen Rentenversicherungssysteme.

Versorgungsgesetz

Versorgungskammer

Versorgungsträger

Körperschaft, die beamtenrechtliche Versorgungsbezüge ihrer Bediensteten zu gewährleisten hat.

Volatilität

Volatilität ist ein Maß für das Gesamtrisiko einer Investition. Stellt die tatsächliche bzw. erwartete Schwankungsbreite (Streuung) des Kurses (in Prozent pro Jahr) um einen erwarteten Kurs dar.

Vorgezogenes Altersruhegeld

Die vorzeitige Inanspruchnahme von Altersruhegeld (vorgezogenes Altersruhegeld) mit Abschlägen ist möglich. Die Höhe der Abschläge ist versicherungsmathematisch berechnet und hängt davon ab, wie viele Monate vor Vollendung der Regelaltersgrenze das vorgezogene Altersruhegeld in Anspruch genommen wird. Die Abschläge bleiben dauerhaft erhalten. Der Bezug von Altersruhegeld/vorgezogenem Altersruhegeld setzt nicht voraus, dass die Berufsausübung eingestellt wird.