Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bayerische Versorgungskammer ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten:

Im Übrigen wird auf die Webseiten der einzelnen Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer verwiesen.
Bei den Versorgungseinrichtungen handelt es sich teilweise um Anstalten des Landesrechts, sodass Landesrecht die Anforderungen der Barrierefreiheit bestimmt. Hier gilt insbesondere das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und die BayDiV. Teilweise handelt es sich um Bundesanstalten. Auf diese Versorgungseinrichtungen findet Bundesrecht Anwendung. Hier gilt insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Soweit es die Barrierefreiheit der Webseiten der einzelnen Versorgungseinrichtungen betrifft, gelten daher die dortigen Erklärungen zur Barrierefreiheit.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Videos mit synchroner Bild- und Tonspur werden ohne dynamisch zuschaltbaren, textbasierten Untertitel angeboten und sind so mit dem Erfolgskriterien 7.1.1, 7.1.2, 7.1.3, 7.1.4 sowie 7.1.5 EN 301 549 (Version 3.2.1) nicht vereinbar. 
  • Grafische Bedienelemente sind nicht immer mit Alternativtexten versehen und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.1.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Videos mit einer Tonspur enthalten Informationen, die nicht als Untertitel bereitgestellt werden und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.2.2 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Überschriften sind nicht immer korrekt mit HTML-Strukturelementen ausgezeichnet und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.3.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Zur Auszeichnung von Listen werden nicht immer HTML-Strukturelemente für Listen korrekt genutzt und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.3.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Zur Auszeichnung von Zitaten wird nicht das HTML-Strukturelement genutzt und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.3.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Absatzinhalte sind nicht immer mit geeigneten HTML-Strukturelementen ausgezeichnet und so mit dem Erfolgskriterium 1.3.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Datentabellen sind strukturell nicht immer mit Zeilen- und Spaltenüberschriften aufgebaut und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.3.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Beschriftungen von Formularelementen sind nicht immer programmatisch ermittelbar und so mit dem Erfolgskriterium 1.3.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Seiteninhalte stehen nicht immer unabhängig von ihrer Darstellung in einer sinnvollen Reihenfolge und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.3.2 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Manche Inhalte enthalten Verweise, die ausschließlich auf sensorische Merkmale (z. B. Position) nutzen und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.3.3 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Eingabefelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, ermöglichen nicht immer eine semantisch eindeutige, sprachunabhängige Bestimmung ihres Zweckes und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.3.5 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Über Farben vermittelte Informationen sind nicht immer auch ohne Wahrnehmung der Farbe verfügbar und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.4.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Texte haben nicht in allen Zuständen und Positionierungen ausreichende Helligkeitskontraste und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.4.3 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Nicht alle Inhalte brechen bei einer Browserfensterbreite von 320 Pixel so um, dass alle Informationen und Funktionen verfügbar sind, ohne dass Nutzer horizontal scrollen müssen. Diese Inhalte sind so mit dem Erfolgskriterium 1.4.10 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Die Helligkeitskontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen sind zum Hintergrund nicht immer ausreichend und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.4.11 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Die Anpassung der Textabstände über die Zeilenhöhe und Buchstabenabstände führt zum Teil zu einem Verlust an Inhalten oder Funktionalität (z. B. durch Abschneiden) und ist so mit dem Erfolgskriterium 1.4.12 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Zusätzliche Inhalte, die angezeigt werden, wenn Elemente den Zeiger- oder Tastaturfokus erhalten (z. B. Tooltips) sind nicht immer mit allen Eingabegeräten (z. B. Tastatur) erreichbar und sind so mit dem Erfolgskriterium 1.4.13 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Die Benutzeroberfläche ist nicht auf allen Seiten ausschließlich mit der Tastatur benutzbar und ist so mit dem Erfolgskriterium 2.1.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Bewegte oder automatisch aktualisierte Inhalte sind zum Lesen nicht pausierbar und sind so mit dem Erfolgskriterium 2.2.2 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Verschiedene Inhaltsbereiche wie Navigation, Suche oder Seiteninhalt können von Nutzern assistiver Technologien nicht übersprungen werden und sind so mit dem Erfolgskriterium 2.4.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Die Dokumenttitel bezeichnen den Inhalt der individuellen Seiten und das Web-Angebot nicht sinnvoll und sind so mit dem Erfolgskriterium 2.4.2 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Wenn die Webseite mit der Tastatur bedient wird, ist die Reihenfolge, in der Links, Formularelemente und Objekte angesteuert werden, nicht immer schlüssig und nachvollziehbar. Diese Inhalte sind so mit dem Erfolgskriterium 2.4.3 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Ziel und Zweck mancher Links gehen nicht aus dem Linktext hervor. Links, die nicht auf HTML-Seiten verweisen, informieren nicht immer über das Dateiformat des Zieldokuments. Diese Links sind so mit dem Erfolgskriterium 2.4.4 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Überschriften beschreiben nicht immer den folgenden Inhalt, Beschriftungen sind nicht immer sinngebend und sind so mit dem Erfolgskriterium 2.4.6 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Der Tastaturfokus wird nicht immer ausreichend deutlich hervorgehoben und ist so mit dem Erfolgskriterium 2.4.7 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Sichtbare Beschriftungen von Bedienelementen kommen nicht immer im zugänglichen Namen vor und sind so mit dem Erfolgskriterium 2.5.3 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nicht als solche ausgezeichnet und sind so mit dem Erfolgskriterium 3.1.2 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Wenn Komponenten der Seite den Fokus erhalten, führt dies in manchen Fällen zu einer unerwarteten Kontextänderung. Diese Komponenten sind so mit dem Erfolgskriterium 3.2.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Fehlerhaft ausgefüllten Felder lassen sich bei einigen Formularen nicht immer eindeutig durch Fehlermeldungen identifizieren und sind so mit dem Erfolgskriterium 3.3.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Sichtbare Beschriftungen von Formularelementen sind nicht immer in eindeutiger Form vorhanden und sind so mit dem Erfolgskriterium 3.3.2 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Fehlermeldungen von Formularen sind nicht immer verständlich bzw. geben keine ausreichenden Hinweise darauf, wie der Fehler zu korrigieren ist und sind so mit dem Erfolgskriterium 3.3.3 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Bei wichtigen Dateneingaben (z. B. E-Mail-Adresse) wird die Fehlervermeidung nicht immer ausreichend unterstützt und ist so mit dem Erfolgskriterium 3.3.4 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Die verwendete Markup-Sprache HTML wird nicht immer korrekt eingesetzt und ist so mit dem Erfolgskriterium 4.1.1 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Manche Komponenten der Webseite sind nicht so umgesetzt, dass semantische Informationen (Name, Rolle, Eigenschaften) vorhanden sind und sind so mit dem Erfolgskriterium 4.1.2 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Statusmeldungen sind nicht immer programmatisch verfügbar und sind so mit dem Erfolgskriterium 4.1.3 WCAG (Version 2.1) nicht vereinbar. 
  • Das Layout berücksichtigt nicht immer benutzerdefinierte Browsereinstellungen und ist so mit dem Erfolgskriterium 11.7 EN 301 549 (Version 3.2.1) nicht vereinbar. 
  • Noch nicht alle verlinkten PDF-Dokumente erfüllen die Vorgaben nach EN 301 549 (Version 3.2.1). 

Barrierefreie Alternative: Individuelle barrierefreie Aufbereitung von Inhalten 

Unser Anliegen ist es, Ihnen Informationen ohne Barrieren zur Verfügung zu stellen. Daher arbeiten wir ständig daran, die Barrierefreiheit unseren Webseiten und deren Inhalte zu verbessern.  

Sollten Sie einen Webseiteninhalt, ein Dokument oder Formular o.ä. benötigen, das bislang noch nicht barrierefrei für Sie zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne über die E-Mail-Adresse barrierefreiheit-bvk@versorgungskammer.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie neben Ihren Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen bitte an, in welcher Form Sie welchen Inhalt benötigen und an welche E-Mail-Adresse oder postalische Adresse wir Ihnen die barrierefrei aufbereiteten Informationen senden dürfen. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.08.2023 erstellt.

In einem Test auf Barrierefreiheit im Juni 2023 wurde durch eine Selbstbewertung nach den gesetzlichen Vorgaben der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) durchgeführt.  

Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde anhand der Ergebnisse dieser Selbstbewertung erstellt. 

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter barrierefreiheit-bvk@versorgungskammer.de 

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter barrierefreiheit-bvk@versorgungskammer.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerische Versorgungskammer
Denninger Str. 37
81925 München
Telefon: 089 9235-6
Fax: 089 9235-8025
E-Mail: barrierefreiheit-bvk@versorgungskammer.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html