Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bayerische Versorgungskammer ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites:

Im Übrigen wird auf die Websites der einzelnen Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer verwiesen.
Bei den Versorgungseinrichtungen handelt es sich teilweise um Anstalten des Landesrechts, sodass Landesrecht die Anforderungen der Barrierefreiheit bestimmt. Hier gilt insbesondere das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und die BayEGovV. Teilweise handelt es sich um Bundesanstalten. Auf diese Versorgungseinrichtungen findet Bundesrecht Anwendung. Hier gilt insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Soweit es die Barrierefreiheit der Websites der einzelnen Versorgungseinrichtungen betrifft, gelten daher die dortigen Erklärungen zur Barrierefreiheit.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit der BayEGovV

  1. Es fehlen Text-Alternativen für Grafiken und ist damit mit dem Erfolgskriterium 1.1.1 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  2. Der Kontrast von Texten ist nicht ausreichend und ist damit mit dem Erfolgskriterium 1.4.3 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  3. Textabstände sind nicht ohne Abschneiden von manchen Texten anpassbar und ist damit mit dem Erfolgskriterium 1.4.12 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  4. Es gibt bewegte Inhalte, welche nicht abschaltbar sind und ist damit mit dem Erfolgskriterium 2.2.2 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  5. Bei manchen Sprungmarken fehlt ein beschreibender Text, manche Informationselemente fehlen im HTML und ist damit mit dem Erfolgskriterium 2.4.1 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  6. Einige Linktexte sind nicht aussagekräftig genug und ist damit mit dem Erfolgskriterium 2.4.4 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  7. Der HTML-Syntax beinhaltet Validierungsfehler und ist damit mit den Erfolgskriterium 4.1.1 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  8. Verlinkte PDF-Dokumente erfüllen noch nicht alle Vorgaben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.10.2022 erstellt.

Die Barrierefreiheit der Website wurde in einem Selbsttest sowie einem Test einer spezialisierten Agentur am 29.04.2021 auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 sowie der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter barrierefreiheit-bvk@versorgungskammer.de 

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter barrierefreiheit@versorgungskammer.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerische Versorgungskammer
Denninger Str. 37
81925 München
Telefon: 089 9235-6
Fax: 089 9235-8025
E-Mail: barrierefreiheit-bvk@versorgungskammer.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html