Strategie zum Schutz eines Portfolios oder von geplanten Investitionen
gegen nachteilige Preisänderungen. Auch Hedging
genannt.
Als Absolute Return bezeichnet man das Bestreben eines Fondsmanagers,
jedes Jahr ein positives Ziel zu erwirtschaften. Die
jährliche Erreichung eines Anlagezieles in Form einer Benchmark
bzw. Indexes steht nicht im Vordergrund.
Speziell ausgebildeter Mathematiker, der mit mathematischen
Methoden insbesondere im Versicherungs-, aber auch Kapitalanlagebereich
arbeitet.
Von einer Versorgungseinrichtung aufgrund einer gesetzlichen
Vorschrift bestellter Aktuar, der u. a. jährlich die dauerhafte
Finanzierbarkeit der Verpflichtungen zu überprüfen hat. Zur
Sicherstellung dieser Kontrollfunktion gelten nach dem Gesetz
besondere Anforderungen, Rechte und Pflichten.
Nicht traditionelle Anlagen, die oft eine geringere Liquidität
besitzen und das Ziel einer absoluten positiven Renditeentwicklung
verfolgen, z. B. Hedgefonds, Rohstoff- und Währungsfonds,
Private Equity.
Das Alterseinkünftegesetz, das zum 1. Januar 2005 in Kraft trat,
regelt die Versteuerung der Renten und die steuerliche Absetzbarkeit
von Beiträgen an die Rentenversicherungsträger neu.
In einer Übergangsphase von mehreren Jahrzehnten werden
mit In-Kraft-Treten des Gesetzes Zahlungen von Beiträgen
Schritt für Schritt steuermindernd gestellt, während die späteren
Rentenleistungen in Abhängigkeit vom Geburtsjahr bei
Renteneinweisung zunehmend vollständig zu versteuern sind.
Die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres ist Voraussetzung
für einen Anspruch auf Altersruhegeld. Handelt es sich
um reguläres Altersruhegeld, d. h. weder um vorgezogenes
noch um aufgeschobenes Altersruhegeld, spricht man auch
vom Erreichen der Regelaltersgrenze.
Neben der Regelaltersgrenze gibt es weitere Altersgrenzen. So
ist beispielsweise ab Vollendung eines bestimmten Lebensjahres
die Inanspruchnahme von vorgezogenem Altersruhegeld
mit Abschlägen möglich. Ebenso gewähren einige Satzungen
berufsständischer Versorgungswerke die Möglichkeit, den Beginn
der Ruhegeldzahlung bis zum Erreichen einer bestimmten
Altersgrenze aufzuschieben. Ähnlich wie in der gesetzlichen
Rentenversicherung wurde die Regelaltersgrenze zuletzt
in nahezu allen Versorgungsanstalten angehoben. Art und
Umfang der Anhebung sowie die Berücksichtigung von Übergangsregelungen
sind der jeweiligen Satzung zu entnehmen.
Ruhegeldempfänger, der Versorgungsleistungen wegen Alters
bezieht.
= Ruhegeld; Rente; Altersrente.
Regelaltersruhegeld: Das Altersruhegeld wird mit Vollendung der Regelaltersgrenze
(=Renteneintrittsalter) monatlich und lebenslang gezahlt; gleiches
gilt für das vorgezogene Altersruhegeld mit Abschlägen.
siehe:
Vorgezogenes Altersruhegeld
Als Anfangsbestand werden bei den bayerischen berufsständischen
Versorgungswerken die Personen bezeichnet, die zum
Zeitpunkt der Gründung des Versorgungswerks oder zum Zeitpunkt
der späteren Einbeziehung ihres Berufsstandes in ein
bestehendes Versorgungswerk bereits Mitglied ihrer Berufskammer
waren. Für den Anfangsbestand enthalten die Satzungen
Sonderbestimmungen.
Die Anlageverordnung ist eine bundesrechtliche Verordnung
auf Basis des Versicherungsaufsichtsgesetztes, die die Anlage
des gebundenen Vermögens bei Versicherungsunternehmen
und Versorgungswerken regelt. Enthalten sind insbesondere
Regelungen zu Anlageformen sowie zur größenmäßigen Verteilung
dieser Anlagen (Mischung und Streuung).
Anstaltslast bezeichnet die auf Gesetz und/oder Satzung beruhende
Verantwortung eines öffentlichen Trägers für seine
rechtlich selbständigen öffentlichen Organisationsformen.
Das öffentlich-rechtliche Rechtsinstitut stellt die Verpflichtung
des Trägers dar, seine Anstalt mit den zur Aufgabenerfüllung
nötigen finanziellen Mitteln auszustatten und so für die Dauer
ihres Bestehens funktionsfähig zu erhalten.
Die Anstaltslast bildet zusammen mit der sogenannten Gewährträgerhaftung
das nach öffentlichem Verwaltungsorganisationsrecht
typische Haftungssystem für öffentliche Unternehmen
in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts. Beide
Rechtsinstitute finden Anwendung im Bereich der bundes- oder
landesunmittelbaren bzw. kommunalen Anstalten des öffentlichen
Rechts. Im Bankensektor (bundesunmittelbare Kreditinstitute,
Landesbanken) wurde die Anstaltslast aufgrund
drohender Wettbewerbsverzerrung umgestaltet. Die Gewährträgerhaftung
wurde in diesem Bereich abgeschafft.
Im Bereich der berufsständischen Versorgung finden die
Rechtsinstitute Anstaltslast und Gewährträgerhaftung keine
Anwendung. Berufsständische Versorgungswerke sind Träger
eigener Rechte und eigener Pflichten, eigenen Eigentums und
eigener Verbindlichkeiten. Das Vermögen der Versorgungsanstalten
ist Vermögen der Anstalten, also - wirtschaftlich betrachtet
- Vermögen der Mitglieder.
Der Staat hat kein Zugriffsrecht auf etwaige Überschüsse, haftet
aber umgekehrt auch nicht für etwaige Verluste.
Mitglieder erwerben bereits mit der ersten Beitragszahlung
eine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen beim Versorgungswerk.
Sobald die weiteren Voraussetzungen des Leistungsfalles
erfüllt sind (Altersgrenze für den Bezug von Altersruhegeld;
Berufsunfähigkeit), erhalten die Mitglieder die
satzungsmäßigen Leistungen des Versorgungswerks. Eine
Wartezeit muss im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung
nicht erfüllt werden.
Sofern Mitglieder vor dem Leistungsfall (Altersrenten; Berufsunfähigkeitsrente)
aus dem berufsständischen Versorgungswerk
ausscheiden, bleibt die bis dahin erworbene Anwartschaft
erhalten und ermöglicht weiterhin den Leistungsbezug,
sobald die Voraussetzungen vorliegen. Dieser Anspruch aus
aufrechterhaltener Anwartschaft ist nicht kapitalisierbar. In
einigen Fällen können geleistete Beiträge ggf. auf ein neu zuständiges
Versorgungswerk mitgenommen werden.
siehe:
Überleitung
Im Gegensatz zum reinen Umlageverfahren werden im Anwartschaftsdeckungsverfahren
die Leistungen durch angespartes
Kapital abgedeckt:
Der Barwert aller vorhandenen Leistungsverpflichtungen wird
durch Vermögen abgedeckt. Das erforderliche Kapital für die
späteren Rentenleistungen wird bereits während der Anwartschaftszeit
durch Beiträge und Zinsen angesammelt. So wird
für die Ansprüche aller Mitglieder eine Rückstellung gebildet,
aus der die Leistungen schließlich erbracht werden.
Das Versorgungswerk informiert seine Mitglieder zu Beginn
eines Jahres über den aktuell erreichten Stand ihrer Anwartschaft
auf Altersruhegeld und die Höhe der Dynamisierungen.
In einem Anwartschaftsverband werden diejenigen Anwartschaften
zusammengefasst, die durch Einzahlungen in einem
gewissen Zeitraum erworben wurden. Die Anwartschaftsverbände
werden mit unterschiedlich hohem Rechnungszins
behandelt.
Die ABV ist der Dachverband der berufsständischen Versorgungswerke.
Sie vertritt auf politischer Ebene deren Interessen
und fördert den Informationsaustausch und die Abstimmung
der Versorgungswerke untereinander. Ihr gehören derzeit 89
auf Landesrecht beruhende öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen
(„Versorgungswerke“) an.
Kapitalanlage: einzelne Kapitalanlage-Art, Anlageklasse.
Vermögensverwalter, die ein Anlagenportfolio nach Risiko- und
Ertragsgesichtspunkten steuern.
Aufteilung des Vermögens auf einzelne Asset-Klassen (d. h. Vermögensanlagearten
wie z. B. verzinsliche Wertpapiere, Aktien,
aktienähnliche Produkte, Derivate, Währungen, Rohstoffe etc.).
Die Asset Allokation hat zum Ziel, die Rendite eines Portfolios zu
optimieren und die Risiken zu minimieren.
siehe:
Taktische und strategische Asset-Allokation
Simultane Steuerung und Analyse der Aktiv- und Passivseite.
Die Versorgungswerke der Bayerischen Versorgungskammer
unterstehen der Rechts- und Versicherungsaufsicht. Die Geschäftstätigkeit
des jeweiligen Versorgungswerks wird durch
die Aufsichtsbehörde überwacht. Änderungen der Satzung
werden von ihr geprüft und genehmigt.
Dabei trägt die Rechtsaufsicht dafür Sorge, dass die rechtlichen
Grenzen des Handelns nicht überschritten werden, während
die Versicherungsaufsicht im Wesentlichen kontrolliert, ob die
eingegangenen Versorgungszusagen dauerhaft sichergestellt
sind.
Einer Kontrolle, wie sie ihre gesetzlichen Aufgaben konkret
erfüllen (sogenannte Fachaufsicht), unterliegen die Versorgungswerke
dagegen nicht. Hier können sie im Rahmen der
Selbstverwaltung frei gestalten und entscheiden.