Glossar

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Aufsicht

Die Versorgungswerke der Bayerischen Versorgungskammer unterstehen der Rechts- und Versicherungsaufsicht. Die Geschäftstätigkeit des jeweiligen Versorgungswerks wird durch die Aufsichtsbehörde überwacht. Änderungen der Satzung werden von ihr geprüft und genehmigt. Dabei trägt die Rechtsaufsicht dafür Sorge, dass die rechtlichen Grenzen des Handelns nicht überschritten werden, während die Versicherungsaufsicht im Wesentlichen kontrolliert, ob die eingegangenen Versorgungszusagen dauerhaft sichergestellt sind. Einer Kontrolle, wie sie ihre gesetzlichen Aufgaben konkret erfüllen (sogenannte Fachaufsicht), unterliegen die Versorgungswerke dagegen nicht. Hier können sie im Rahmen der Selbstverwaltung frei gestalten und entscheiden.