Glossar

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Vorgezogenes Altersruhegeld

Die vorzeitige Inanspruchnahme von Altersruhegeld (vorgezogenes Altersruhegeld) mit Abschlägen ist möglich. Die Höhe der Abschläge ist versicherungsmathematisch berechnet und hängt davon ab, wie viele Monate vor Vollendung der Regelaltersgrenze das vorgezogene Altersruhegeld in Anspruch genommen wird. Die Abschläge bleiben dauerhaft erhalten. Der Bezug von Altersruhegeld/vorgezogenem Altersruhegeld setzt nicht voraus, dass die Berufsausübung eingestellt wird.