Glossar

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Hinterbliebenenversorgung

Viele berufsständische Versorgungswerke gewähren nach dem Tod eines Mitgliedes eine Hinterbliebenenversorgung. • Witwen/r • Eingetragene Lebenspartner/innen nach dem LPartG • Waisen Anspruchsberechtigt sind die Witwe oder der Witwer eines Mitglieds und dessen Kinder, sofern diese noch minderjährig sind oder nach Maßgabe der Satzung das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Seit dem Jahr 2011 ist auch die Hinterbliebenenversorgung für Lebenspartner/innen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) Teil des Leistungskatalogs.