Glossar

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Anwartschaftsdeckungsverfahren

Im Gegensatz zum reinen Umlageverfahren werden im Anwartschaftsdeckungsverfahren die Leistungen durch angespartes Kapital abgedeckt: Der Barwert aller vorhandenen Leistungsverpflichtungen wird durch Vermögen abgedeckt. Das erforderliche Kapital für die späteren Rentenleistungen wird bereits während der Anwartschaftszeit durch Beiträge und Zinsen angesammelt. So wird für die Ansprüche aller Mitglieder eine Rückstellung gebildet, aus der die Leistungen schließlich erbracht werden.