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Waisengeldregelungen
Das Waisengeld wird meist in einem Prozentsatz vom Witwengeld oder des Ruhegeldes ausgedruckt. Beispiel: Das Vollwaisengeld beträgt 40 % des Ruhegeldes, das Halbwaisengeld 30 % des Ruhegeldes.
Witwengeldregelungen
Bei den berufsständischen Versorgungswerken wird das Witwengeld meistens auf 60 % des Ruhegeldes festgelegt. Bei der Berechnung der Anwartschaften müssen diese Regelungen natürlich alle berücksichtigt werden. So setzt sich etwa die Anwartschaft eines Aktiven aus den Anwartschaften auf Ruhegeld, Witwengeld und Waisengeld zusammen.