Baisse
(= Bärenmarkt) Eine Phase sinkender Kurse an der Börse.
Barwert
Der Barwert gibt Auskunft darüber, welches Kapital benötigt wird, um eine bestimmte, später fällig werdende Leistungsverpflichtung erfüllen zu können. Der Barwert ist abhängig vom Alter des Mitglieds und der Höhe der Rente bzw. der Höhe der versprochenen Leistungen, sowie vom zugrundegelegten Zins, dem sogenannten Rechnungszins.
Basispunkt
Ein Basispunkt entspricht 0,01 %.
Bayerische Ärzteversorgung (BÄV)
Die Bayerische Ärzteversorgung ist die berufsständische Pflichtversorgungseinrichtung für die Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, die in Bayern beruflich tätig sind. Darüber hinaus ist die Bayerische Ärzteversorgung auch für die Ärzte in den ehemaligen Regierungsbezirken Pfalz und Rheinhessen des Landes Rheinland- Pfalz, für die Zahnärzte im ehemaligen Regierungsbezirk Pfalz des Landes Rheinland-Pfalz und für die Tierärzte in Rheinland- Pfalz und im Saarland zuständig. Gesetzliche Aufgabe der Bayerischen Ärzteversorgung ist es, ihren Mitgliedern und deren Hinterbliebenen Versorgungsleistungen in Form von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Bayerische Ärzteversorgung ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Ihr Sitz ist in München. Organe der Bayerischen Ärzteversorgung sind der aus Mitgliedern bestehende Landesausschuss als Normsetzungs- und Kontrollorgan und die Bayerische Versorgungskammer als Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan in der Organisationsform einer staatlichen Oberbehörde. Rechtsgrundlagen der Bayerischen Ärzteversorgung sind das bayerische Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen, die Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung sowie die Staatsverträge zwischen dem Freistaat Bayern und den Ländern Rheinland- Pfalz und Saarland. Die vorzeitige Inanspruchnahme von Altersruhegeld (vorgezogenes Altersruhegeld) mit Abschlägen ist möglich. Die Höhe der Abschläge ist versicherungsmathematisch berechnet und hängt davon ab, wie viele Monate vor Vollendung der Regelaltersgrenze das vorgezogene Altersruhegeld in Anspruch genommen wird. Die Abschläge bleiben dauerhaft erhalten. Der Bezug von Altersruhegeld/vorgezogenem Altersruhegeld setzt nicht voraus, dass die Berufsausübung eingestellt wird.
Bayerische Apothekerversorgung (BApV)
Die Bayerische Apothekerversorgung ist eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Geschäfte von der Bayerischen Versorgungskammer geführt werden. Die Rechtsbeziehungen beruhen auf dem Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG) sowie den geschlossenen Staatsverträgen und der Satzung des Versorgungswerks. Die Satzung wird vom Landesausschuss beschlossen. Der Landesausschuss setzt sich aus Berufsvertretern zusammen, die von den Landesapothekerkammern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, von der Apothekerkammer des Saarlandes und von der Bayerischen Landesapothekerkammer vorgeschlagen und vom Staatsministerium des Innern berufen werden. Die vorzeitige Inanspruchnahme von Altersruhegeld (vorgezogenes Altersruhegeld) mit Abschlägen ist möglich. Die Höhe der Abschläge ist versicherungsmathematisch berechnet und hängt davon ab, wie viele Monate vor Vollendung der Regelaltersgrenze das vorgezogene Altersruhegeld in Anspruch genommen wird. Die Abschläge bleiben dauerhaft erhalten. Der Bezug von Altersruhegeld/vorgezogenem Altersruhegeld setzt nicht voraus, dass die Berufsausübung eingestellt wird.
Bayerische Architektenversorgung (BArchV)
Die Bayerische Architektenversorgung ist eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Geschäfte von der Bayerischen Versorgungskammer geführt werden. Satzungsgebendes Gremium ist der Landesausschuss, der sich aus Berufsvertretern zusammensetzt, die von den Architektenkammern Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und der Bayerischen Architektenkammer vorgeschlagen und vom Bayerischen Staatsministerium des Innern berufen werden. Die vorzeitige Inanspruchnahme von Altersruhegeld (vorgezogenes Altersruhegeld) mit Abschlägen ist möglich. Die Höhe der Abschläge ist versicherungsmathematisch berechnet und hängt davon ab, wie viele Monate vor Vollendung der Regelaltersgrenze das vorgezogene Altersruhegeld in Anspruch genommen wird. Die Abschläge bleiben dauerhaft erhalten. Der Bezug von Altersruhegeld/vorgezogenem Altersruhegeld setzt nicht voraus, dass die Berufsausübung eingestellt wird.
Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung (BIngPPV)
Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung ist eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Geschäfte von der Bayerischen Versorgungskammer geführt werden. Die Rechtsbeziehungen beruhen auf dem Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG) sowie den geschlossenen Staatsverträgen und der Satzung des Versorgungswerks. Die Satzung wird vom Verwaltungsrat beschlossen. Der Verwaltungsrat setzt sich aus Berufsvertretern zusammen, die von den beteiligten Berufskammern vorgeschlagen und vom Bayerischen Staatsministerium des Innern berufen werden. Der Zuständigkeitsbereich des Versorgungswerks erstreckt sich auf die Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, die Mitglieder der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie aufgrund von Staatsverträgen auf die Mitglieder der Ingenieurkammern der Bundesländer Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen und auf die Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes. Die vorzeitige Inanspruchnahme von Altersruhegeld (vorgezogenes Altersruhegeld) mit Abschlägen ist möglich. Die Höhe der Abschläge ist versicherungsmathematisch berechnet und hängt davon ab, wie viele Monate vor Vollendung der Regelaltersgrenze das vorgezogene Altersruhegeld in Anspruch genommen wird. Die Abschläge bleiben dauerhaft erhalten. Der Bezug von Altersruhegeld/vorgezogenem Altersruhegeld setzt nicht voraus, dass die Berufsausübung eingestellt wird.
Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV)
Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung ist eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Geschäfte von der Bayerischen Versorgungskammer geführt werden. Die Rechtsbeziehungen beruhen auf dem Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG) sowie den geschlossenen Staatsverträgen und der Satzung des Versorgungswerks. Satzungsgebendes Gremium ist der Verwaltungsrat, der sich aus Berufsvertretern zusammensetzt, die von den Rechtsanwalts- und Steuerberaterkammern in Bayern und der Patentanwaltskammer vorgeschlagen und vom Bayerischen Staatsministerium des Innern berufen werden. Die vorzeitige Inanspruchnahme von Altersruhegeld (vorgezogenes Altersruhegeld) mit Abschlägen ist möglich. Die Höhe der Abschläge ist versicherungsmathematisch berechnet und hängt davon ab, wie viele Monate vor Vollendung der Regelaltersgrenze das vorgezogene Altersruhegeld in Anspruch genommen wird. Die Abschläge bleiben dauerhaft erhalten. Der Bezug von Altersruhegeld/vorgezogenem Altersruhegeld setzt nicht voraus, dass die Berufsausübung eingestellt wird.
Bayerische Versorgungskammer
Die Bayerische Versorgungskammer ist eine dem Bayerischen Staatsministerium des Innern nachgeordnete Oberbehörde des Freistaates Bayern. Sie führt als gemeinsames Geschäftsführungsorgan die Geschäfte der bei ihr verwalteten, selbständigen Versorgungswerke. Im Kalenderjahr 1995 spaltete sich die frühere Bayerische Versicherungskammer in einen behördlichen Teil, die Bayerische Versicherungskammer – Versorgung, in Kurzform Bayerische Versorgungskammer, und in die Versicherungskammer Bayern (VKB) auf.
Bayerischer Versorgungsverband (BayVV)
Der Bayerische Versorgungsverband wurde 1916 zur Sicherung der gemeindlichen Haushalte vor übermäßigen Versorgungslasten gegründet. Er ist eine nach dem Solidarprinzip ausgerichtete Umlagegemeinschaft, die nach Maßgabe ihrer Satzung die von ihren Mitgliedern (Dienstherren/Arbeitgebern) zu erbringenden Versorgungsleistungen sowie sonstige gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen (z. B. Unfallfürsorge, Leistungen des Versorgungsausgleichs, Nachversicherungsbeiträge) erbringt. Folglich bestehen direkte Rechtsbeziehungen nur zwischen dem Bayerischen Versorgungsverband und seinen Mitgliedern, nicht aber zu deren Beamten/Arbeitnehmern mit beamtenmäßigen Versorgungsrechten. Mitglieder des Versorgungsverbands sind Gemeinden unter 100.000 Einwohner, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände und Schulverbände, wenn diese versorgungsberechtige Beamtinnen und Beamte haben. Ein Verwaltungsrat fungiert als Beschluss- und Kontrollorgan. Die Mitglieder werden von den beim Bayerischen Versorgungsverband versorgten Spitzenverbänden vorgeschlagen.
Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht
Angestellt tätige Mitglieder der bayerischen berufsständischen Versorgungswerke (außer BIngPPV) können sich zugunsten des Versorgungswerks von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, wenn sie einer berufsspezifischen Beschäftigung nachgehen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Pflichtversicherung nach sich zieht. Hierdurch wird eine doppelte Beitragspflicht, zum einen an die gesetzliche Rentenversicherung und zum anderen an das berufsständische Versorgungswerk verhindert.
Beitrag (Pflichtbeitrag)
Jedes Mitglied, ob Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied im Versorgungswerk, ist zur Beitragszahlung verpflichtet. Die Satzung sieht eine Beitragsfreistellung nur in eng umgrenzten, abschließend aufgezählten Fällen vor (z. B. bei Zeiträumen, in denen Leistungen nach dem Elterngeld- und Elternzeitgesetz bezogen werden und keine Einkünfte aus Berufstätigkeit erzielt werden).
Beitragsbemessungsgrenze
Sozialversicherungsbeiträge – darunter auch der Beitrag zur Rentenversicherung – werden grundsätzlich nach dem individuellen Arbeitsentgelt bemessen. Es gibt jedoch bestimmte Grenzbeträge, die jährlich neu festgelegt werden und als Beitragsbemessungsgrenzen bezeichnet werden. Übersteigt das individuelle Arbeitsentgelt diese Beitragsbemessungsgrenze, wird der Beitrag maximal aus dem der Beitragsbemessungsgrenze entsprechenden Arbeitsentgelt berechnet. Es gibt unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung einerseits und für die Kranken- und Pflegeversicherung andererseits. Während letztere im gesamten Bundesgebiet einheitlich gelten, wird im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung noch zwischen der Beitragsbemessungsgrenze West (neue Bundesländer) und der Beitragsbemessungsgrenze Ost (alte Bundesländer) unterschieden. Bei den Beiträgen zur berufsständischen Versorgung handelt es sich nicht um Sozialversicherungsbeiträge im Sinne der Sozialgesetzbücher (SGB).
Beitragsbemessungsgrundlage
Beitragsbemessungsgrundlage ist das individuell erzielte Arbeitsentgelt bzw. bei Selbständigen die Einkünfte aus selbständiger Arbeit in der Höhe, in der sie der Besteuerung zugrunde gelegt worden sind.
Benchmark
Hierbei handelt es sich um einen Begriff aus dem Bereich der Kapitalanlage. Eine Benchmark ist ein neutraler Bezugspunkt zur Beurteilung des Anlageerfolgs eines Spezialfonds oder Vermögensverwalters. Die Benchmark definiert ein Vergleichs- bzw. Referenzportfolio, anhand dessen die Performance des tatsächlichen Portfolios analysiert und bewertet werden kann.
Berufsständische Versorgung
Die berufsständische Versorgung ist ein öffentlich-rechtliches Alterssicherungssystem eigener Art. In Form von gemeinnützigen Pflichtversorgungsanstalten für die Angehörigen der sogenannten „freien verkammerten Berufe“ sichert die berufsständische Versorgung bestimmte Berufsgruppen gegen die Risiken des Alters und bei Invalidität ab. Auch der Hinterbliebenenschutz gehört zum Leistungsspektrum der berufsständischen Versorgung. Im System der Alterssicherung in Deutschland gehört die berufsständische Versorgung neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung zur Regelsicherung der ersten Säule. Zur zweiten Säule gehört die betriebliche Altersversorgung und schließlich zur dritten Säule die ergänzende Alterssicherung, z. B. in Form einer privaten Lebensversicherung oder einer individuellen Höherversicherung in den Versorgungswerken.
Berufsunfähigkeitsrente
Die berufsständischen Versorgungswerke gewähren bei dauerhafter oder vorübergehender Berufsunfähigkeit Versorgungsleistungen in Form eines monatlichen Ruhegeldes, sofern das Mitglied aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, im Spektrum des versicherten Berufsbildes zu arbeiten.
Bestätigungsvermerk, uneingeschränkter
Biometrie
Die Biometrie bzw. die biometrischen Werte sind verschiedene Wahrscheinlichkeitswerte, mit denen (aufgeteilt nach Alter) die Verrentungssätze und die Rückstellungen in der Bilanz berechnet werden (biometrische Rechnungsgrundlagen). Die verschiedenen Wahrscheinlichkeitswerte sind im Einzelnen:
- Sterbewahrscheinlichkeiten für Aktive, Rentner und Witwen/r
- Invalidisierungswahrscheinlichkeiten
- Wahrscheinlichkeit, im Todesfall verheiratet zu sein
- Alter des hinterbliebenen Ehepartners, eingetragene/n Lebenspartner/in im Todesfall. Anschaulicher: Lebenserwartung.
Biometrische Rechnungsgrundlagen/Werte
Hierbei handelt es sich um Wahrscheinlichkeitswerte, mit deren Hilfe man die Entwicklung von Beständen über viele Jahre vorausberechnen kann. Typische Vertreter biometrischer Rechnungsgrundlagen sind:
- Die Sterbewahrscheinlichkeit, konkret ist dies z. B. die Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein 40-jähriger Mann das Alter 41 nicht erreicht.
- Die Invalidisierungswahrscheinlichkeit, konkret ist dies z. B. die Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein 40-jähriger aktiver Mann innerhalb eines Jahres invalide wird.
Bruttoanfangsrendite (Immobilien)
Bruttoeinnahmen im Verhältnis zum Nettokaufpreis.
Bruttoverzinsung
Die Bruttoverzinsung ist der Quotient aus den ordentlichen Erträgen (Couponzahlungen, Fondsausschüttungen, Mieteinnahmen etc.) und dem durchschnittlichen Jahresbestand der Kapitalanlagen auf Buchwertbasis. Die Aufwendungen sowie außerordentlichen Erträge werden bei dieser Kennzahl nicht berücksichtigt. Daher ist die Bruttoverzinsung kein guter Indikator für die tatsächliche Ertragskraft der Kapitalanlagen, gibt jedoch einen Hinweis auf das Kapitalertragspotential.