Die Bayerische Versorgungskammer befasst sich schon seit längerem eingehend mit der Thematik und hat dazu auch Unterstützung von externen Experten eingeholt. Wir werden diese Investments, die zwischen 2018 und 2020 getätigt wurden, konsequent aufarbeiten. Im Zusammenhang mit dabei aufgedeckten Compliance-Verstößen hat die Bayerische Versorgungskammer proaktiv die Staatsanwaltschaft München eingeschaltet und entsprechende arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen.
Als Ergebnis der Aufarbeitung haben wir bereits im Dezember 2025 ein umfassendes Maßnahmenprogramm aufgesetzt. Ziel ist es, die bereits eingesetzten Investment-, Risikomanagement- und Compliance-Prozesse weiter zu optimieren. So ist beispielsweise geplant, die Auswahl von Partnern zu verbessern. Konkrete Schritte umfassen:
- Einbindung eines externen Managers in der Immobilienkapitalanlage
Mit Blick auf den externen Manager wurde bereits ein erster Meilenstein erreicht. Die Bayerische Versorgungskammer hat Anfang Februar mit Andreas Steimel einen erfahrenen Top-Manager für eine Übergangszeit an die Spitze des Bereichs Immobilienkapitalanlage berufen. Er verfügt über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung im Immobilienumfeld, insbesondere in herausfordernden und komplexen Situationen. Herr Steimel wird den Bereich gezielt stärken sowie neue Impulse setzen.
- Präzisierung und Verschärfung der Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Partnern
Die Bayerische Versorgungskammer hat ihre Standards für die Zusammenarbeit mit externen Partnern weiter präzisiert und zu verschärft - bewusst über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Ein zentrales Element ist der eigenständige und verpflichtende „Know-Your-Customer“-Prozess (KYC), der mithilfe einer automatisierten Toollösung durchgeführt wird. Sämtliche Bestandsgeschäftspartner werden in das System überführt und dauerhaft überwacht. Für neue Geschäftspartner im Bereich der Kapitalanlagen – insbesondere bei Direktanlagen – ist eine erfolgreiche KYC-Prüfung verbindliche Voraussetzung für die Begründung einer Geschäftsbeziehung.
- Stärkung der Compliance-Organisation und des Compliance-Frühwarnsystems
Zur Stärkung der Compliance-Organisation werden die Vorkommnisse bei den US-Immobilieninvestments unter Einbeziehung externer Experten weiterhin lückenlos aufgeklärt. Zudem hat das Compliance Management ein neues, mehrjähriges und strukturiertes Schulungskonzept für alle Mitarbeitenden mit dem Fokus auf Grundlagen, Wiederholungen, Vertiefungen sowie risikobasierten Zusatzschulungen entwickelt. Ziel ist es, eine nachhaltige und andauernde Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Prävention zu erreichen.
Die Bayerische Versorgungskammer verfügt bereits heute über umfassende und weitreichende Compliance‑Regelungen und entwickelt diese kontinuierlich weiter. Ein wesentlicher Fortschritt ist der systematische Ausbau der Geschäftspartner‑Compliance, mit dem Ziel, Risiken fortlaufend und präventiv zu überwachen. Durch die kontinuierliche, toolgestützte Überwachung relevanter Risikosignale können potenzielle Risiken frühzeitig identifiziert, bewertet und adressiert werden. Das Monitoring dient damit als wirksames Frühwarninstrument, das es ermöglicht, rechtzeitig präventive Steuerungs‑ und Eskalationsmaßnahmen einzuleiten, bevor sich Risiken dauerhaft verfestigen.
- Intensivierung der Kommunikation mit Gremien
Die vertrauensvolle und transparente Kommunikation mit den Gremien der vertretenen Versorgungseinrichtungen ist uns seit jeher wichtig. Die Bayerische Versorgungskammer baut deshalb die Kommunikation mit den Gremien weiter aus und stärkt diese.
Die Bayerische Versorgungskammer wird in den kommenden Wochen und Monaten intensiv daran arbeiten, das skizzierte Programm schnellstmöglich umzusetzen.