Pressemitteilung

07.11.2026

Stellungnahme der Bayerischen Versorgungskammer zu Ermittlungsmaßnahmen

Am 5. November 2026 haben Vertreter der Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) aufgesucht. Die Ermittlungen richten sich nicht gegen die BVK. Die BVK ist lediglich Dritte.

Die BVK unterstützt die Arbeit der Staatsanwaltschaft weiterhin vollumfänglich und kooperiert eng mit den Ermittlungsbehörden.

Der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft München zufolge stehen die Ermittlungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einzelnen US-Immobilieninvestments, mit denen wir uns seit längerem intensiv auseinandersetzen. Wie bekannt, hat die BVK selbst im Sommer 2025 proaktiv die Staatsanwaltschaft München zur Prüfung einer eventuellen strafrechtlichen Relevanz von Compliance-Verstößen eingeschaltet.

Nach Erkenntnissen der BVK richten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen zwei ehemalige Mitarbeitende der Bayerischen Versorgungskammer, von denen einer bereits ausgeschieden ist und einem zweiten bereits seit längerem gekündigt wurde. Die Wirksamkeit der Kündigung wird derzeit gerichtlich geklärt. Beide ehemaligen Mitarbeitenden sind faktisch seit Mitte 2025 nicht mehr für die BVK tätig.

Da es sich um laufende Ermittlungen handelt, können wir zu einzelnen Inhalten derzeit keine weiteren Angaben machen. Wir bitten hierfür um Verständnis.

Grundsätzlich gilt: Der verantwortungsvolle Umgang mit den Beiträgen der Versicherten, Mitgliedern sowie Leistungsempfängerinnen und -empfängern ist unsere oberste Pflicht. Die vollständige sowie unabhängige Aufarbeitung des Sachverhalts hat für die BVK daher höchste Priorität.

 

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