Pressemitteilung

09.10.2023

Bayerische Ärzteversorgung und berufsständische Altersversorgung feiern 100-jähriges Jubiläum

Foto (v. l.): Peter Hartmann (Hauptgeschäftsführer ABV), Hartmut Rüdiger (Stv. Vorstandsvorsitzender ABV), Dr. Eva Hemberger (Stv. Vorstandsvorsitzende ABV), Joachim Herrmann (Bayerischer Staatsminister des Innern, für Sport und Integration), Christine Draws (Vorstandsmitglied Bayerische Versorgungskammer und Leiterin Bayerische Ärzteversorgung), Axel Uttenreuther (Vorstandsvorsitzender Bayerische Versorgungskammer) und Dr. Lothar Wittek (Vorsitzender Verwaltungsausschuss Bayerische Ärzteversorgung und Vorsitzender Kammerrat Bayerische Versorgungskammer)

Ein beständiges System im Wandel: Bayerische Ärzteversorgung und berufsständische Altersversorgung feiern 100-jähriges Jubiläum 
-    Festakt mit Staatsminister Joachim Herrmann am 6. Oktober 2023
-    Bewährtes Solidarsystem für die ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Berufsstände seit 1923 

Mit einem Festakt hat die Bayerische Ärzteversorgung zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) am 6. Oktober 2023 ihr 100-jähriges Bestehen gefeiert. Dies ist zugleich das Gründungsjubiläum der berufsständischen Altersversorgung in Deutschland. Rund 500 Gäste folgten der Einladung auf den Nockherberg in München, um gemeinsam diesen Anlass entsprechend zu würdigen. 

Joachim Herrmann, bayerischer Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, hob in seiner Festrede die beeindruckenden Meilensteine des größten und ältesten Versorgungswerks in Deutschland hervor. Als Erfolgsgeheimnis sieht er eine „Mischung aus Anpassungsfähigkeit an die Gegenwart und eine langfristige Ausrichtung in die Zukunft“. Die Bayerische Ärzteversorgung wie das gesamte berufsständische Versorgungswesen hätten sich, so Herrmann, über einen Zeitraum von 100 Jahren hinweg als eigenständiges System auf landesgesetzlicher Grundlage ohne staatliche Zuschüsse hervorragend bewährt. Zugleich bekräftigte Herrmann, dass die bayerische Staatsregierung ausdrücklich zur berufsständischen Altersversorgung steht.
Die Bayerische Ärzteversorgung erfüllt ihre Aufgaben seit ihrer Gründung in echter Selbstverwaltung, ein seit nunmehr einem Jahrhundert erprobtes Erfolgsmodell. Der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses der Bayerischen Ärzteversorgung und zugleich Vorsitzende des Kammerrats der Bayerischen Versorgungskammer, Dr. Lothar Wittek, ging in seiner Ansprache auch auf bedeutende Weichenstellungen der Vergangenheit ein, die ganz wesentlich dazu beigetragen haben, die berufsständische Altersversorgung zukunftsfest auszugestalten. „Das wichtigste Kapital der berufsständischen Altersversorgung ist das Vertrauen der Mitglieder, das wir uns jeden Tag aufs Neue erarbeiten müssen“, so lautet sein Credo für eine erfolgreiche Gestaltung von Gegenwart und Zukunft. 

Christine Draws, Mitglied des Vorstands der Bayerischen Versorgungskammer und Leiterin des Bereichs Bayerische Ärzteversorgung, nahm ihrerseits die Zukunft fest in den Blick. Als eine vordringliche Aufgabe sieht sie es an, die Potenziale des digitalen Wandels zum Wohl der Mitglieder zu nutzen. „100 Jahre Erfolgsgeschichte sind Ansporn, mit Weitblick und Innovationen die Herausforderungen der Zukunft zu gestalten“, so Christine Draws in ihrer Begrüßungsrede.

Gründung in schwierigen Zeiten
Gesetzliche Aufgabe der Bayerischen Ärzteversorgung ist die Leistung von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Die Beweggründe zur Errichtung des Versorgungswerks finden sich in den turbulenten Zwanzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts. Konnten vor dem Ersten Weltkrieg Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte die eigene Altersversorgung und die Absicherung der Familienangehörigen noch stemmen, führte vor allem die immer weiter zunehmende Inflation dazu, dass die Vermögen rasch zu schwinden begannen. In den Anfangsjahren von einigen Betrachtern nur als „Notgroschenversorgung“ belächelt, gelang es über die Jahrzehnte, das Versorgungswerk zur allgemein anerkannten Vollversorgung für mittlerweile über 150.000 Angehörige der ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Berufsstände in Bayern sowie den Staatsvertragsgebieten auszubauen. 

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