Glossar

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Höchstbeitrag

Als Höchstbeitrag wird der maximal zu entrichtende Pflichtbeitrag bezeichnet. Wie sich der Höchstbeitrag bestimmt, ist in der jeweiligen Satzung festgelegt, i. d. R. entspricht der Höchstbeitrag zum berufsständischen Versorgungswerk dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung und ist damit abhängig vom dort geltenden Beitragssatz und der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze.