Glossar

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Rahmengeschäftsplan

Geschäftsplan, in dem mehrere Versorgungswerke gemeinsam geregelt sind.

Realzins

Zinssatz abzüglich Inflationsrate. Zeigt, um wie viel sich das Vermögen, bereinigt um den Kaufkraftverlust, entwickelt.

Rebalancing

Durch Marktwertschwankungen und/oder Investitionen ändert sich die Zusammensetzung eines Portfolios von Kapitalanlagen über die Zeit. Bei einem Rebalancing werden die prozentualen Gewichte verschiedener Assetklassen des Ursprungsportfolios durch Umschichtungen wieder hergestellt.

Rechnungsgrundlagen

Als Rechnungsgrundlagen werden die in den versicherungsmathematischen Berechnungen verwendeten Parameter bezeichnet. Zu diesen gehören die biometrischen Rechnungsgrundlagen (Berufsständische Richttafeln), der Rechnungszins sowie der Verwaltungskostensatz und pauschale Wertansätze (z. B. Waisenfaktor).

Rechnungszins

Der Rechnungszins gehört zu den Rechnungsgrundlagen und ist derjenige Zinssatz, der bei den versicherungsmathematischen Berechnungen verwendet wird. Bei der Festlegung von Leistungsversprechen oder der Bildung von Rückstellungen muss dieser Zins auf Dauer (während der gesamten aktiven und passiven Phase) erreicht werden, damit die Verpflichtungen erfüllt werden können. Wird ein höherer Zins erwirtschaftet, erzielt die Anstalt Überschüsse, wird er unterschritten, Verluste. Ein im Vergleich zum Realzins niedriger Rechnungszins führt zu hohen Rückstellungen und niedrigen Verrentungssätzen, da ein geringer Zinsertrag einkalkuliert ist. Im Gegenzug fallen in der Zukunft höhere Zinsüberschüsse an, die für Dynamisierungen verwendet werden können.

Rechts- und Versicherungsaufsicht

Siehe: Aufsicht

Regelaltersgrenze

Regelaltersruhegeld, Vorgezogenes Altersruhegeld

Das Altersruhegeld wird mit Vollendung der Regelaltersgrenze (=Renteneintrittsalter) monatlich und lebenslang gezahlt; gleiches gilt für das vorgezogene Altersruhegeld mit Abschlägen.

Rendite, aktive

Die Rendite ist der Ertrag des investierten Kapitals (in Prozent ausgedrückt). Als aktive Rendite bezeichnet man die Abweichung der Fonds- bzw. Managerrendite von der Benchmark rendite.

Rendite, netto

Die Nettorendite berücksichtigt sämtliche Aufwandspositionen, d. h. beispielsweise auch Abschreibungen auf Wertpapiere. Diese Kennzahl wird als Nettorendite vor/nach Verwaltungskosten ausgewiesen. Die Berechnungsweise erfolgt analog zur GDV-Rendite. Konkret handelt es sich um die Summe der ordentlichen und außerordentlichen Erträge, vermindert um die ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen sowie um die allgemeinen Kapitalverwaltungskosten (ohne Bau- und Hausverwaltung) bezogen auf das arithmetische Mittel der Kapitalanlagen am Geschäftsjahresanfang (01.01.) und am Geschäftsjahresende (31.12.).

Rendite, passive

Die passive Rendite ist diejenige Rendite, die am Markt durch passives Management (investieren in eine Benchmark wie z. B. EuroStoxx50) erzielbar ist.

Rentenbaustein

Die während eines Kalenderjahres eingezahlten Beiträge eines Mitglieds werden mit einem bestimmten Bewertungsprozentsatz in eine Jahresanwartschaft, die als Rentenbaustein bezeichnet wird, umgerechnet. Der Bewertungsprozentsatz ergibt sich jeweils aus der Satzung. Die Summe der Rentenbausteine während der Mitgliedschaft ist die Basis für die jeweilige Rentenberechnung.

Rentenbezugsmitteilungsverfahren

Nach § 22a Abs. 1 Einkommensteuergesetz sind berufsständische Versorgungseinrichtungen wie auch die anderen Träger der Alterssicherung verpflichtet, der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu melden, in welcher Höhe Rentenzahlungen oder andere vergleichbare Zahlungen an den jeweiligen Leistungsempfänger erfolgt sind. Zu diesem Zweck müssen die Rentenversicherungsträger eine Rentenbezugsmitteilung an die ZfA übermitteln. Von dort werden die Daten an die zuständige Finanzverwaltung weitergeleitet. Die Meldepflicht der Träger der Alterssicherung bezieht sich rückwirkend auf den Zeitraum ab dem Jahre 2005.

Renteneintrittsalter

Rentenhöhe (gilt nicht für ZkdbG, BayVV, VdBL)

Die Höhe der jährlich erworbenen Anwartschaft bemisst sich nach den Einzahlungen, dem Alter bei Einzahlung (Kalenderjahr minus Geburtsjahr) und dem für den jeweiligen Geburtsjahrgang geltenden Verrentungssatz. Die Summe der jährlich erworbenen Anwartschaften zzgl. der Dynamisierungen sowie ggf. Zuschläge im Fall der Berufsunfähigkeit bildet die Rentenhöhe.

Richttafeln, berufsständische

Die biometrischen Werte sind nicht nur von Alter und Geschlecht, sondern z. B. auch von Beruf und Wohnort abhängig. Hier handelt es sich um biometrische Werte für die in Deutschland berufsständisch Versicherten.

Risikobudget

Die zulässige Verlustobergrenze.

Risikobudgetierung

Verfahren, bei dem die optimale Asset-Allokation eines Versorgungswerks anhand des jeweiligen Risikokapitals ermittelt werden.

Risikokapital

Risikokaptal entspricht einer Verlustobergrenze, die beim Eintreten von extremen Marktschwankungen möglichst nicht überschritten werden sollte. D. h. Risikokapital ist der Betrag, der zur Verfügung stehen muss, damit die Rückzahlung des übrigen bereitgestellten Kapitals unter Berücksichtigung einer erwarteten Mindestrendite mit einer bestimmten vorgegebenen Wahrscheinlichkeit sichergestellt ist.

Rohüberschuss

Überschuss der Anstalt vor Zuführungen zur RkL, RfZ oder Sicherheitsrücklage. => Siehe auch: Rückstellung für Zins (RfZ); Sicherheitsrücklage 

Rückstellung für Zins (RfZ)

Die Rückstellung für Zins (RfZ) ist ein Teil der Deckungsrückstellung. Die Mittel in der RfZ dienen als Rücklage für drohende Zinsverluste aus Unterschreitungen des Rechnungszinses.

Rückstellung für zukünftige Leistungsverbesserungen (RkL)

Die Rückstellung für zukünftige Leistungsverbesserungen (RkL) gehört zu den versicherungstechnischen Rückstellungen. In der RkL enthaltene Mittel können zur Leistungsverbesserung, insbesondere für die Dynamisierung der Anwartschaften und/oder Renten verwendet werden.

Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

Eine versicherungstechnische Rückstellung, die zur Abgrenzung des Jahresergebnisses dient. In ihr werden Ereignisse abgeschätzt, die noch in das Bilanzjahr fallen, aber zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung noch nicht bekannt waren, weil sie z. B. später gemeldet werden oder noch nicht abschließend abgearbeitet sind.

Rückstellungen, versicherungstechnische

Versicherungstechnische Rückstellungen bilden den überwiegenden Teil der Passivseite der Bilanz. Sie weisen die Verpflichtungen der Versorgungseinrichtung gegenüber den Versicherten aus und müssen so hoch sein, dass die dauernde Erfüllbarkeit der sich aus der Satzung ergebenden Verpflichtungen der Anstalt jederzeit gewährleistet ist. Zu den versicherungstechnischen Rückstellungen gehören die Deckungsrückstellung, die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und die Rückstellung für künftige Leistungsverbesserungen (RkL).