Glossar

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Nachversicherung

Mitglieder berufständischer Versorgungswerke, die nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VI nachzuversichern sind, weil sie z. B. in einem (rentenversicherungsfreien) Beamtenverhältnis standen, können beantragen, dass Versorgungsanwartschaften statt in der gesetzlichen Rentenversicherung beim Versorgungswerk begründet werden („Nachversicherung“). Der ehemalige Dienstherr trägt den Nachversicherungsbetrag in voller Höhe und zahlt diesen beim Versorgungswerk ein; die Beiträge werden so bewertet, als ob sie rechtzeitig in den jeweiligen Tätigkeitsjahren entrichtet worden wären. Für die Antragstellung sind Fristen zu beachten.

Nettorendite

Im Gegensatz zur GDV-Rendite berücksichtigt die Nettorendite sämtliche Aufwandspositionen, d. h. z. B. auch Abschreibungen auf Wertpapiere. Diese Kennzahl wird als Nettorendite vor/nach allgemeinen Verwaltungskosten ausgewiesen. Die Berechnungsweise erfolgt ansonsten analog zur GDV-Rendite. 

NVS

NVS ist die Abkürzung für Neue Versorgungssoftware, die bei der BVK seit 2007 bei den Bereichen G und B im Einsatz ist. Oftmals wird die NVS gleichgesetzt mit dem Bestandsführungssystem futura. Tatsächlich ist „futura“ aber nur ein Teilsystem der NVS. Diese setzt sich zusammen aus:

  • NVS-Portal
  • futura
  • Text-, Druck-, Output-Management (TDO)
  • Berichtssystem.