Glossar

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Master-Kapitalanlagengesellschaft (Master-KAG)

Im Rahmen eines Master-KAG-Konzeptes erfolgt die Konzentration der in Spezialfonds zu verwaltenden Vermögen auf eine KAG, wobei das Management der Gelder durch verschiedene Fondsmanager vorgenommen werden kann. Die Master-KAG verwaltet investmentsrechtlich für einen Anleger nur noch einen Master-Spezialfonds. Der Spezialfonds kann virtuell in mehrere Unterfonds (Subfonds) aufgeteilt und dem jeweiligen Fondsmanager zugewiesen werden.

Medium Term Notes

(= MTN) Mittelfristige Schuldverschreibungen mit variabler Verzinsung (Floater). Die Verzinsung wird entweder an einen Referenzzinssatz - wie z. B. alle 3 oder 6 Monate an den Libor oder Euribor - oder an die Inflationsrate gekoppelt.

Mezzanine-Finanzierung

Mezzanine-Kapital oder Mezzanine-Finanzierungen (abgeleitet aus der Architektur im Sinne von Zwischengeschoss) beschreibt als Sammelbegriff Finanzierungsarten, die in ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltungen eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital darstellen. Dabei wird in der klassischen Variante einem Unternehmen wirtschaftliches oder bilanzielles Eigenkapital zugeführt, ohne den Kapitalgebern Stimm- oder Einflussnahmerechte wie den echten Gesellschaftern zu gewähren.

Mindestbeitrag

Die Satzungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen sehen für bestimmte Konstellationen häufig eine Beitragsermäßigung auf den sogenannten „Mindestbeitrag“ vor. Der Mindestbeitrag leitet sich in der Regel in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes vom Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ab. Näheres ist der jeweiligen Satzung zu entnehmen.

Mischrechnungszins

Der Rechnungszins gehört zu den Rechnungsgrundlagen und ist derjenige Zinssatz, der bei den versicherungsmathematischen Berechnungen verwendet wird. Bei der Festlegung von Leistungsversprechen oder der Bildung von Rückstellungen muss dieser Zins erreicht werden, damit die Verpflichtungen erfüllt werden können. Wird ein höherer Zins erwirtschaftet, erzielt die Anstalt Überschüsse, wird er unterschritten, Verluste. Ist der Rechnungszins am Kapitalmarkt langfristig nicht mehr realisierbar, muss er abgesenkt werden, um die langfristige Deckung aller Anwartschaften sicherzustellen. Bei Änderungen des => Rechnungszinses müssen die Anwartschaften, die auf unterschiedlicher Basis (d. h. mit unterschiedlich hohem Rechnungszins) berechnet wurden, unterschieden werden können. Hierfür werden verschiedene Anwartschaftsverbände eingeführt. Beispiel:

  • Anwartschaftsverband 1 (AV 1) für Anwartschaften, die bis zum 31. Dezember 2004 entstanden sind, mit Rechnungszins x
  • Anwartschaftsverband 2 (AV 2) für Anwartschaften, die zwischen dem 1. Januar 2005 und 31. Dezember 2009 entstanden sind, mit Rechnungszins y
  • Anwartschaftsverband 3 (AV 3) für Anwartschaften, die ab dem 1. Januar 2010 entstehen, mit Rechnungszins z.

Mitglied

Als Mitglied wird bei den bayerischen berufsständischen Versorgungswerken jeder aktuell beitragszahlende Versicherte bezeichnet. Geführt werden in der Regel sowohl Pflichtmitglieder als auch freiwillige Mitglieder. Die einzelnen Versorgungsanstalten verwenden z. T. unterschiedliche Begrifflichkeiten. So tauchen anstelle des Begriffs „Mitglied“ mitunter auch die Ausdrücke „Versicherter“ oder „Teilnehmer“ auf. Wie sich der jeweilige Personenkreis definiert, ist letztlich der Satzung des Versorgungswerks zu entnehmen. Mitglieder sind bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden und beim Bayerischen Versorgungsverband die Arbeitgeber, deren Angestellte bzw. Beamte bei diesen Einrichtungen versichert sind.

Modellberechnung

Modellberechnungen sind Verlaufs- bzw. Ertragsbeispiele für die zukünftige Entwicklung von Versicherungspolicen und deren Rendite. Zur Berechnung der Höhe einer möglichen Überschussbeteiligung fügen die Versicherer bei dem Abschluss eines Versicherungsvertrages eine Modellrechnung (Beispielrechnung) bei. Zur Vermeidung einer Irreführung des Versicherungsnehmers hat der Gesetzgeber gemäß § 154 VVG Vorgaben für die Modellrechnung aufgestellt: Die mögliche Ablaufleistung des Vertrages muss unter Zugrundelegung der Rechnungsgrundlagen für die Prämienkalkulation mit drei verschiedenen Zinssätzen dargestellt werden. Inhalt:

  • persönliche Daten
  • Beitragshöhe und -zahlungsweise
  • Versicherung- und Rentenbeginn
  • garantierte Ablaufleistungen (Rente/Kapital)
  • mögliche Ablaufleistungen (Rente/Kapital)
  • Versicherungsumfang
  • allgemeine Hinweise (Steuer/Sozialabgaben...).