Glossar

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Finanzierungssystem

Ein Finanzierungssystem beschreibt die Zahlungsströme in einem Versorgungswerk. Da die Beitragszahlungen und Leistungen zeitversetzt erfolgen (Aktiver = Beitragszahler, Rentner = Leistungsempfänger), müssen diese Geldströme sichtbar und begreifbar gemacht werden. Über das Finanzierungssystem hat man auch Einfluss auf diese Zahlungsströme und kann diese dadurch steuern. Diese Zahlungsströme werden in ein mathematisches Modell gefasst und im Technischen Geschäftsplan niedergeschrieben.

Finanzierungsverfahren

Im Bereich der Altersvorsorge sind verschiedene Finanzierungsverfahren anzutreffen. Mit einem Finanzierungsverfahren werden die Zahlungsströme einer Versorgungseinrichtung anhand eines mathematischen Modells beschrieben, wobei Einnahmeströme (Beiträge, Zinsen) und Ausgabeströme (Versorgungsleistungen, Verwaltungskosten) langfristig zur Deckung gebracht werden müssen, um die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungen sicherzustellen. Grob unterscheidet man zwischen kapitalbildenden Systemen (volle/teilweise Kapitaldeckung), bei denen die Leistungen ganz oder zum Teil durch angespartes Kapital und Zinserträge finanziert werden, und dem Umlagesystem, bei dem die Leistungen in einem bestimmten Zeitraum durch Beiträge im gleichen Zeitraum finanziert werden. Die berufsständischen Versorgungswerke in Deutschland werden überwiegend im offenen Deckungsplanverfahren und im Anwartschaftsdeckungsverfahren finanziert, während die gesetzliche Rentenversicherung mit dem Umlageverfahren arbeitet. => Siehe auch: Anwartschaftsdeckungsverfahren; Deckungsplanverfahren, offenes

Floater

Ein Floater ist eine Anleihe mit variabler Verzinsung. Im Gegensatz zu festverzinslichen Anleihen, welche zu vereinbarten Stichtagen einen festen Prozentsatz des Nominalwerts als Zinszahlung liefern, orientiert sich bei einem Floater der zu zahlende Prozentsatz nach einem Referenzzinssatz wie z. B. LIBOR oder EURIBOR. Durch diese Anpassung der Verzinsung an das Marktzinsniveau wird das Zinsrisiko reduziert.

Fondsmanagement

Das Fondsmanagement führt die Vermögensverwaltung des Fonds durch. Der Fondsmanager trifft Kauf- und Verkaufsentscheidungen für die Vermögenswerte der Fonds. Ihm obliegt sowohl die strategische (langfristige) als auch taktische (kurzfristige) Ausrichtung des Fonds.

Freiwillige Mehrzahlungen

Neben den Pflichtbeiträgen kann jedes Mitglied freiwillig weitere Beiträge an das Versorgungswerk entrichten, um seine Anwartschaft auszubauen. Freiwillige Mehrzahlungen werden gleich bewertet wie Pflichtbeiträge und sind in gleicher Weise im Rahmen des Sonderausgabenabzugs und der zulässigen Höchstgrenzen steuerlich abzugsfähig.

Freiwillige Mitglieder des Versorgungsverbandes (BayVV)

Mitgliedschaft basiert auf eigenem Antrag eines Versorgungsträgers, der nicht von der Pflichtmitgliedschaft erfasst ist (z. B. Kommunen über 100.000 Einwohner).

Freiwillige Mitgliedschaft

Eine beendete Pflichtmitgliedschaft kann auf Antrag als freiwillige Mitgliedschaft mit den gleichen Rechten und Pflichten fortgesetzt werden, es sei denn, die Berufstätigkeit wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt und es entsteht hierdurch eine Mitgliedschaft in einem anderen berufsständischen Versorgungswerk. Die freiwillig fortgesetzte Mitgliedschaft endet in der Regel • mit Eintritt der Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft, • durch Austrittserklärung des Mitglieds, • durch Kündigung der Versorgungsanstalt im Falle des Zahlungsverzugs. Die Regelungen zur freiwilligen Mitgliedschaft können von Versorgungseinrichtung zu Versorgungseinrichtung geringfügig variieren. Maßgeblich ist daher im Einzelfall das zugrundeliegende Satzungsrecht.

Futures

Im Gegensatz zu Optionen, die eine bedingte Verpflichtung darstellen, haben bei Futures sowohl Käufer als auch Verkäufer die unbedingte Verpflichtung, eine festgelegte Menge eines Finanzinstruments zu einem festgelegten Preis zu einem festgelegten Termin in der Zunft zu liefern bzw. abzunehmen. Werden auch Finanzterminkontrakte genannt. Im Gegensatz zu Optionen erfolgt bei Abschluss keine Prämienzahlung, es erfolgt ein täglicher Gewinn- und Verlustausgleich.