Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Gemäß § 4g Abs. 2 S. 2 BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die in § 4 e S.1 Nr.1-8 BDSG festgelegten Angaben zugänglich zu machen. An dieser Stelle kommen wir dieser Anforderung unmittelbar unter Verzicht auf einen individuellen Antrag nach.

  1. Name der verantwortlichen Stelle
    Bayerische Versorgungskammer

    Rechtsaufsichtsbehörde:
    Bayerisches Staatsministerium des Innern

    Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz:
    Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
    Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
    Regierung von Mittelfranken

  2. Vorstandsmitglieder
    Lothar Panzer
    Daniel Just
    Reinhard Dehlinger
    Reinhard Graf
    Gerhard Raukuttis

    Datenschutzbeauftragter:
    Stefan Müller

  3. Anschrift der verantwortlichen Stelle
    Denningerstr. 37 81925 München

  4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, - verarbeitung oder -nutzung
    Die Bayerische Versorgungskammer führt die Geschäfte von zwölf berufsständischen und kommunalen Versorgungseinrichtungen, die für ihre Mitglieder und Versicherten Leistungen der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung erbringen. Zur Durchführung dieser Geschäfte bedarf es neben einer Mitglieder- und Versichertenverwaltung im Rahmen der Kapitalanlage auch einer Mieter- und Immobilienverwaltung. Für die interne Organisation ist ferner eine Personalverwaltung notwendig. Im Rahmen dieser Erfordernisse werden entsprechende Daten zweckgebunden erhoben, verarbeitet und genutzt.

  5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Datenkategorien
    Im wesentlichen werden bei der Bayerischen Versorgungskammer zu folgenden Personengruppen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:

    • Personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für die Personalverwaltung, Personalentwicklung, Personalsteuerung, Personalabrechnung sowie von Bewerbern/ Bewerberinnen sowie Rentnern/ Rentnerinnen (z.B. Identitäts- und Adressdaten, z.T. Gesundheitsdaten, Kontodaten, Einkommensdaten).
       
    • Personenbezogene Daten von Mitgliedern und Versicherten sowie deren Angehörigen im Rahmen der Leistungserbringung der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung (z.B. Identitäts- und Adressdaten, z.T. Gesundheitsdaten, Kontodaten, Einkommensdaten, Versicherungsverlaufsdaten).
       
    • Im Rahmen der Kapitalverwaltung und Kapitalanlage Daten von Geschäftpartnern und Mietern und Pächtern (z.B. Identitäts- und Adressdaten, Kontodaten, Vertragsdaten).
       
    • Daten von Geschäftspartnern, Dienstleistern und Lieferanten (z.B. Identitäts- und Adressdaten, Vertragsdaten)
       
  6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten im konkreten Einzelfall mitgeteilt werden können
    • Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften auf deren Nachsuchen
       
    • Externe Auftragnehmer im Sinne des § 11 BDSG/ Art. 6 BayDSG
       
    • Interne Stellen, wenn sie berechtigt sind und ihre Teilnahme am jeweiligen Prozess erforderlich ist.
       
  7. Regelfristen für die Löschung von personenbezogenen Daten
    Sobald die Daten zur Erfüllung der unter Ziff. 5 genannten Zwecke nicht mehr benötigt werden, werden sie nach Ablauf der jeweils einschlägigen gesetzlich verpflichtenden Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht.

  8. Datenübermittlung in Drittstaaten
    Im Rahmen der entsprechenden EWG-Verordnungen ist im konkreten Einzelfall eine Datenübermittlung an Versorgungseinrichtungen innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz nicht ausgeschlossen.

  9. Gewährleistung der Datensicherheit durch technische und organisatorische Maßnahmen
    Die Bayerische Versorgungskammer besitzt ein IT-Sicherheitsmanagement, das aus dem behördlichen Datenschutzbeauftragten und seinem Stellvertreter sowie zwei IT-Sicherheitsbeauftragten besteht. Dieses überwacht und verfolgt die Funktionsfähigkeit und Aktualität der vorhandenen IT-Systeme und trägt dafür Sorge, dass für die Daten die ihrem Schutzbedarf entsprechenden Sicherungsmaßnahmen gegen die stets aktuell identifizierten Bedrohungen und Risiken vorhanden sind.



© 2001 Bayerische Versorgungskammer - letzte Aktualisierung: 13.3.2007