Die Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen hat die Aufgabe, Hinterbliebene von Kaminkehrergesellen zu versorgen. Im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses bei einem Bezirksschornsteinfegermeister in Bayern oder Rheinland - Pfalz besteht für eine Gesellin oder einen Gesellen eine zusätzliche Hinterbliebenenversicherung neben der Versicherung bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen ist als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgung organisiert, d.h. die Versicherungsverhältnisse entstehen von Gesetzes wegen mit Beginn des Arbeitsverhältnisses bei einem Bezirksschornsteinfegermeister.
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