Die Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister hat die Aufgabe, Bezirksschornsteinfegermeister im Alter und bei Berufsunfähigkeit und deren Hinterbliebene zu versorgen.
Die Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister ist als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgung organisiert, d.h. die Versicherungsverhältnisse entstehen von Gesetzes wegen mit der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister.
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